1. Geltungsbereich

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (Besucher) an den CleanTec Days und der Maschinenbau Silberhorn GmbH (im Folgenden „Silberhorn“ genannt).

2. Vertragsschluss

Die Anmeldung zu den CleanTec Days erfolgt grundsätzlich über ein online zur Verfügung gestelltes Anmeldeformular. Der Teilnehmer gibt mit dem Versand seiner Anmeldung ein verbindliches Angebot ab. Mit dem Versand einer Teilnahmebestätigung wird das Angebot durch Silberhorn angenommen und der Teilnahmevertrag kommt zustande.

3. Leistungen von Silberhorn

Der Umfang der von Silberhorn geschuldeten Leistung (Teilnahme an der Veranstaltung, ggf. Getränke, Essen, Unterlagen, Teilnahmebestätigung) ergibt sich aus der Veranstaltungsinformation auf cleantec-days.com.

Silberhorn ist berechtigt, das Event sowohl räumlich als auch zeitlich zu verlegen, andere Referenten als in den Veranstaltungsunterlagen (Print/Online) genannt einzusetzen oder das Programm des Events zu ändern. Ferner ist Silberhorn berechtigt, das Event aus wichtigem Grund abzusagen, wie beispielsweise zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Referenten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens Silberhorn.

4. Stornierung

Eine Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer ist kostenfrei jederzeit möglich.

5. Urheberrechte

Das schriftliche Begleitmaterial zu CleanTec Days ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Einwilligung seitens Silberhorn vervielfältigt oder verbreitet werden.

6. Bild- und Ton-Aufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Veröffentlichung auf den Webseiten von Silberhorn sowie den Social-Media-Kanälen von Silberhorn während der Events Bild- und Tonaufnahmen des Teilnehmers gefertigt und verbreitet werden können.

Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, während der Veranstaltung Bild- oder Tonaufnahmen zu machen, die Räumlichkeiten, Produkte, Technologien oder Präsentationen von Silberhorn betreffen. Diese Einschränkung dient dem Schutz des geistigen Eigentums und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Jegliche Aufnahmen, die ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Silberhorn oder im Widerspruch zu dieser Regelung angefertigt wurden, müssen auf Anforderung unverzüglich gelöscht und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder anderweitig verwendet werden.
Bei Zuwiderhandlung behält sich Silberhorn das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

7. Sicherheitsvorschriften

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die allgemein üblichen Sicherheitsvorschriften während seines Aufenthaltes bei den CleanTec Days zu befolgen. Dies umfasst die Pflicht, sich bei Ankunft am Empfang anzumelden und sich vor Verlassen des Geländes abzumelden.

Der Zutritt zum Gelände oder zu spezifischen Bereichen der Hausmesse ist nur in Begleitung und unter fachkundiger Führung durch einen Mitarbeiter von Silberhorn gestattet. Teilnehmer müssen die ausgewiesenen Wege zu jeder Zeit nutzen und dürfen diese nicht verlassen.

Alle Teilnehmer müssen während ihres Aufenthaltes umsichtig sein und Vorsicht walten lassen, da sie sich auf dem Gelände eines produzierenden Betriebes befinden. Es ist strengstens untersagt, unter schwebende Lasten zu treten. Ebenso ist es nicht gestattet, Maschinen, Chemikalien oder andere Materialien zu berühren. Verstöße gegen diese Sicherheitsvorschriften können zu sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung führen.

8. Haftung

Silberhorn haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Parsberg. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Teilnahmebedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.